Klärschlamm
Home | Allgemeines | Produkte | Analysen | Leistungen

Zevener Klärschlamm - Ein Reststoff mit hohem Nährstoffgehalt

Klärschlämme sind in der Vergangenheit -häufig durch unsachlich geführte Diskussionen- immer wieder mit einem negativen Image versehen worden. In der Folge sind u.U. erhebliche Absatzschwierigkeiten zu befürchten. Wir möchten deshalb herausstellen, dass wir die Auffassung vertreten, dass das wichtigste Gut eines Landwirtes der von ihm zu bewirtschaftende Boden sein dürfte, der nicht nur heute sondern auch noch in der Zukunft nutzbar sein muss, und unsere Handlungsweise auch daran ausrichten. Daher wird dem Produkt Klärschlamm auf der ARA-Zeven eben auch eine ganz besondere Beachtung geschenkt.

Allgemeines:

Eine unabdingbare Folge der Reinigung des Abwassers ist die Entstehung von Klärschlamm, wobei dessen Zusammensetzung durch viele Faktoren beeinflusst wird, z.B.:
- Art der Abwasserableitung (Trenn- oder Mischkanalisation)
- Herkunft des zu reinigenden Abwassers (häusliches, gewerbliches oder industrielles Abwasser)
- Art und Vorgehen bei der Abwasserreinigung (Zugabestoffe, Ausbaustufe, ...)
Klärschlämme verschiedener Abwasserreinigungsanlagen können demzufolge durchaus verschiedene Inhaltsstoffkonzentrationen, also Qualitäten, aufweisen!
Mit der Forderung nach einer Zunahme der Reinigungsleistung der Kläranlagen und deren Umsetzung ging bzw. geht eine Erhöhung des entstehenden Klärschlammes einher. Für den Verbleib dieses Schlammes ist zwischen den Wegen der Verwertung in stofflicher und energetischer Form sowie der Entsorgung zu wählen:
Verwertung stofflich z.B. landbaulich, landschaftsbaulich
  energetisch z.B. eigenständige Verbrennung,
Pyrolyse, ...
Entsorgung   z.B. Deponierung (Einschränkung durch
TA-Siedlungsabfall ab Juni 2005 !);
Verbrennung bei zu geringem Heizwert
mit Stützfeuerung!

Die Samtgemeinde Zeven kann, bedingt durch die sehr gute Schlammqualität, dem Grundsatz Rechnung tragen, dass eine stoffliche Verwertung dieses Sekundärrohstoffes der Entsorgung vorzuziehen ist. Bereits vor Jahren wurde der ökologisch und ökonomisch sinnvolle Weg der landbaulichen Verwertung beschritten. Hierdurch konnte ein Kreislauf geschlossen werden, der die Sekundärrohstoffe dahin zurückbringt, woher sie letztendlich stammen.

Oberstes Gebot bei dem Beschreiten dieses Verwertungsweges ist die Einhaltung des Grundsatzes, Klärschlämme nur so einzusetzen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt und die Aufbringung nach Art, Menge und Zeit auf den Nährstoffbedarf der Pflanzen unter Berücksichtigung der im Boden verfügbaren Nährstoffe und organischen Substanzen sowie der Standort- und Anbaubedingungen ausgerichtet wird. Dieser Grundsatz sowie die Ausbringungsmodalitäten, die Mindestanforderungen an die Böden und den Schlamm, etc. sind in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen manifestiert. Genannt seien hier nur exemplarisch die Klärschlammverordnung (AbfKlärV), das Düngemittelgesetz und die Düngemittelverordnung.
Die Samtgemeinde Zeven ist in der glücklichen Lage, auf einen qualitativ hochwertigen Klärschlamm für die landbauliche Verwertung zurückgreifen zu können. Die Schadstoffgehalte bewegen sich auf einem sehr niedrigen Niveau. Dieser Umstand dürfte durchaus
a) der Verbreitung der Trennkanalisation im Samtgemeindegebiet,
b) der Art und dem Anteil der ansässigen Industriebetriebe (vorrangig lebensmittelverarbeitend)
c) der regelmäßigen Kontrolle relevanter Einleitungen in den Schmutzwasserkanal und
d) dem konsequenten Nachgang von Fehleinleitungen und dem Abstellen von Missständen
zuzuschreiben sein.

Produkte:

Der anfallende Klärschlamm wird nach der Ausfaulung in den Faultürmen der Kläranlage entweder in Polder bzw. Betonsilos abgeleitet, wo er dann statisch weiter eingedickt, oder nach einer Konditionierung mit Eisensalzen und Kalk über eine Kammerfilterpresse entwässert und auf einer Halde zwischengelagert. Die ARA-Zeven kann damit Klärschlamm in zwei Produktformen abgeben:
Bezeichnung TS [%] Verwendung, Hinweis
Flüssigschlamm ~ 2 - 4,5 - Flächen ohne Kalkbedarf
- Transport/Ausbringung: Güllefass
Entwässerter, kalkstabilisierter Schlamm ~ 35 - 45 - Flächen mit Kalkbedarf
- Transport/Ausbringung: Streuer


Bezeichnung Deklaration gemäß Düngemittelverordnung
Flüssigschlamm Organischer NP-Dünger mit Fe, Mn und Zn - flüssig 0,3-0,4
Sekundärrohstoffdünger
Stand: 07/2010
Entwässerter, kalkstabilisierter Schlamm Organischer NP-Dünger mit Fe, Mn und Zn 1,1-1,9 (9,5)
Sekundärrohstoffdünger
Stand: 07/2010



Analysen:

Die Klärschlämme der ARA-Zeven werden regelmäßig durch die "Landwirtschaftliche Untersuchungs- und Forschungsanstalt Hameln" untersucht. Hierbei wurde bislang keine Überschreitung der in der AbfKlärV festgesetzten Grenzwerte festgestellt. Die nachfolgende Tabelle zeigt einen Auszug der Ergebnisse der jeweils letzten Untersuchung:
Parameter   Einheit Flüssigschlamm Entw. kalkstab.
Schlamm
Grenzwert
lt. AbfKlärV
Nährstoffe:          
Gesamtstickstoff N [kg/t] 70,0 30,1 -/-
Ammonium N [kg/t] 21,92 0,98 -/-
Phosphor P2O5 [kg/t] 85,3 54,4 -/-
Kalium K2O [kg/t] 4,96 0,88 -/-
Calcium CaO [kg/t] 71,5 251,9 -/-
Magnesium MgO [kg/t] 4,61 4,54 -/-
Natrium Na2O [kg/t]

10,68

1,25

-/-

Schwefel S [kg/t] 9,03 5,72 -/-
bas. wirks. Best.-Teile als CaO [kg/t] 88,0 266,0 -/-
Schwermetalle:          
Blei Pb [mg/kg] 11 <10 900
Cadmium Cd [mg/kg] 0,42 0,25 10 / 5 *)
Chrom Cr [mg/kg] 31 23 900
Kupfer Cu [mg/kg] 121 74 800
Nickel Ni [mg/kg] 28 45 200
Quecksilber Hg [mg/kg] 0,26 0,16 8
Zink Zn [mg/kg] 755 474 2500 / 2000 *)
Sonstiges:          
AOX Cl [mg/kg] 162,0 76,2 500

Alle Angaben ohne Gewähr !

*) Der niedrigere Wert gilt jeweils für leichte Böden mit einem Tongehalt von weniger als 5% oder einem pH-Wert zwischen 5 und 6.

Angaben bezogen jeweils auf [kg] bzw. [t] Trockensubstanz !


Leistungen:

Auch wenn der Gesetzgeber der klärschlammabgebenden Einrichtung durch Gesetze und Verordnungen bereits Pflichten auferlegt hat, deren Erfüllung für uns allerdings selbstverständlich ist, so wollen wir diese Pflichten auch als Leistungen an den Abnehmer interpretiert wissen. Hierzu zählen:
- Regelmäßige Beprobung der Klärschlämme
- Beprobung der in Frage kommenden Aufbringungsböden
- Absicherung der Abnehmer über einen gesetzlichen Haftungsfond
Weiterhin:
- Bestandsaufnahme des landwirtschaftlichen Betriebes und Beratung bei der Düngeplanung
- Transport und Verteilung des Klärschlammes durch vertrauenswürdige Unternehmen
- Bereitstellung von zwei Produktlinien an Klärschlamm
- Angemessene Vergütung der durch den Landwirt vorgenommenen Einarbeitung

Der Transport und die Verteilung des Klärschlammes kann bei einem hierfür geeigneten Maschinenpark selbstverständlich auch durch den Abnehmer selbst -gegen Entlohnung- vorgenommen werden.

Die Samtgemeinde Zeven arbeitet seit Jahren bei der landbaulichen Verwertung von Klärschlamm eng mit der Landwirtschaftskammer Hannover, Bezirksstelle Bremervörde, zusammen.


Sind Sie interessiert an unserem Sekundärrohstoffdünger "Klärschlamm" ? Wollen Sie mehr wissen ? Sprechen Sie uns an, wir beantworten Ihre Fragen !
ARA-Zeven
Mückenburg 70
27404 Zeven
Tel. 04281-1412
E-Mail:
betriebsleitung@ara-zeven.de